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Umsetzung der EU -Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 am 02.06.2017 beschlossen

Erhebliche Änderungen im Pauschalreiserecht zur Sommersaison 2018:

 

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1) wurde vom Bundestag am 02.06.2017 beschlossen.

Neu aufgenommen werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, sowie Neuregelungen zu Online-Buchungen und zur Verjährung . Ebenfalls werden bis zu 20 Tage vor Reiseantritt Preisaufschläge von bis zu acht Prozent als zumutbar gelten – bisher sind es fünf Prozent.  Bei Erhöhungsklauseln im Vertrag darf der Kunde im Gegenzug Preissenkung fordern, wenn diese Posten billiger werden – was der Kunde nachweisen muss.