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Reform der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) seit 01.04.2017 in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes trat am 01.04.2017 in Kraft.
Zu beachten sind hierbei unter anderem die Begrenzung der maximalen Überlassungsdauer auf 18 Monate, Anspruch auf „equal pay“ bzw. „equal treatment“ nach neun Monaten im selben Betrieb, das Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegenüber einem Wechsel „Festhaltenserklärung“. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809232.pdf