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Nährwertkennzeichnung ist Pflicht – bereits seit 13.12.2016

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV) regelt, wie die Nährwerte von Herstellern gekennzeichnet werden müssen. Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Diese Nährwerte
sind auf der Verpackung anzugeben:

  • Brennwert/Energiegehalt,
  • Fett,
  • gesättigte Fettsäuren,
  • Kohlenhydrate,
  • Zucker,
  • Eiweiß und
  • Salz.

Einige Lebensmittel sind hiervon ausgenommen: Obst und Gemüse, Mehl und Reis, Kräuter, Gewürze, Kräuter- und Früchtetees sowie Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol. Auch unverpackte Lebensmittel sind von der Nährwertkennzeichnung befreit. Lebensmittel können von der Nährwertkennzeichnung befreit werden, die direkt und nur in kleinen Mengen vom Hersteller oder über lokale Einzelhandelsgeschäfte an den Endverbraucher abgegeben werden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-08-lebensmittelkennzeichnung.html