zurück

Instagram: „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung verboten – Schleichwerbung

Instagram-Posts von Privatpersonen (“Influencer”), welche Verlinkungen durch Tags zu Instagram-Accounts von dargestellten Produkten beinhalten, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt auch dann als verbotene Schleichwerbung, wenn  der Influencer hierfür vom Hersteller des Produkts keine Vergütung erhält, da sowohl fremder Wettbewerb, als auch Eigenwerbung gefördert werden. Urteil: Landgerichts Karlsruhe vom 21.03.2019  (Az. 13 O 38/18 KfH)